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Sprachbrocken 50/2012

Von Anatol Stefanowitsch

Wie das Bun­despatent­gericht heute offiziell bekan­nt­gab, betra­chtet es einzelne Buch­staben — hier: das M — als Wort­marke für schutzfähig. BMW möchte das M in der Pro­duk­tk­lasse „Sport­wa­gen“ ganz für sich haben, und das Patent­gericht sieht darin kein Prob­lem, da das M „zum einen unter­schei­dungskräftig“ sei, „da der ange­sproch­ene Durch­schnittsver­brauch­er dem Buch­staben „M“ keine beschreibende Bedeu­tung“ für die beantragte Pro­duk­tk­lasse beimesse. Zum anderen sei der Buch­stabe „auch nicht für die Konkur­renten der Anmelderin frei­hal­tebedürftig“ — mit anderen Worten: Nie­mand brauche diesen Buch­staben unbe­d­ingt zur Beschrei­bung eines Sport­wa­gens. Weit­er­lesen