Das Wort Nafri sorgt für heftige Debatten, seit die Kölner Polizei in der Silvesternacht 2016 über den Kurznachrichtendienst Twitter folgende Beschreibung ihres Vorgehens absetzte:
#PolizeiNRW #Silvester2016 #SicherInKöln: Am HBF werden derzeit mehrere Hundert Nafris überprüft. Infos folgen. https://t.co/VYMQuT6B7u pic.twitter.com/cCVVdRwr9D
— Polizei NRW K (@polizei_nrw_k) December 31, 2016
Die Diskussion wird, wie es in Deutschland leider üblich ist, wenn es um potenziell problematische Sprache geht, sehr hitzig, faktenarm und wenig produktiv geführt. Sie wird außerdem vermischt mit der wichtigeren Diskussion um Racial Profiling und öffentliche Sicherheit, die mit dem Wort Nafri eher am Rande zu tun hat.
Eigentlich wollte ich mich deshalb aus der Diskussion heraushalten, aber dann las ich folgende Aussage des Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt:
Das ist eine Abkürzung, die wir im Einsatz benutzen, beispielweise bei Funksprüchen oder wenn sich die Beamten etwas zurufen. Das braucht man nicht zu dramatisieren. Das ist eben der Unterschied zwischen einem sprachwissenschaftlichen Grünen-Seminar und einem Polizeieinsatz. (Rainer Wendt in der Jungen Freiheit, 2. Januar 2017)
Ich bin zwar kein Grüner, aber ein sprachwissenschaftliches Seminar kann ich liefern, und da die Kritik am Begriff „Nafri“ weitgehend am eigentlichen Problem vorbeigeht, habe ich Wendts Herausforderung dann doch angenommen.
Für die Kritik am Begriff lassen sich in der aktuellen Diskussion grob drei Begründungen erkennen:
1. Der Begriff klinge abwertend/herabwürdigend.
2. Der Begriff sei „Sprachgebrauch der Rechten“
3. Der Begriff pauschalisiere (suggeriere also, dass alle Menschen aus Nordafrika kriminell seien).
Die erste Begründung ist schwer einzuordnen, da es weitgehend subjektiv ist, was abwertend „klingt“ und ich keine genaueren Ausführungen finden konnte, worin dieser Klang liegen soll. Manche Kommentator/innen ziehen eine Parallele zum Wort N*ger, möglicherweise aufgrund des gemeinsamen ersten Lautes/Buchstaben, aber insgesamt besteht keine große lautliche Nähe zwischen diesen Wörtern. Mir sind auch keine anderen abwertenden Wörter bekannt, die eine besondere Ähnlichkeit zu Nafri hätten – Wörter, die auf -i enden, etwa, können sowohl negativ sein (Alki, Spasti, Assi, Tussi, Knacki), als auch neutral (Azubi, Zivi, Schiri, Promi) oder sogar positiv (Profi, Spezi, Mami, Papi, siehe auch Kosenamen wie Schumi). Ich würde deshalb vermuten, dass die subjektive Empfindung eines „abwertenden Klangs“ sich erst im Nachhinein aus einer negativen Bewertung ergibt, die andere Ursachen hat.
Die zweite Begründung lässt sich schnell als falsch einordnen. Der Begriff stammt nicht aus dem Sprachgebrauch der Rechten, sondern tatsächlich aus dem Sprachgebrauch der Polizei selbst. Er gelangte erstmals Anfang des letzten Jahres im Zusammenhang mit der sexualisierten Gewalt am Kölner Hauptbahnhof in die Öffentlichkeit. Die Bild zitierte damals aus einem internen Bericht der Kölner Polizei mit dem Titel „Analyseprojekt Nordafrikanische Straftäter“. Dort wurde eine Kategorie von sogenannten „Nafri-Delikten“ definiert, die folgende Eigenschaften haben (ich komme auf diese Defninition) später noch zurück:
- Täter ist Angehöriger eines „Nafri“-Staates (Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien und Tunesien)
- Täter ist meist zwischen 15 und 25 Jahre alt
- Begangen werden Raub‑, Körperverletzungs‑, BtM‑, und Taschendiebstähle
- Tatorte liegen schwerpunktmäßig im Bereich der Kölner Altstadt, Martinsviertel, Frankenwerft, Weltjugendtagsweg
- Tatzeiten liegen schwerpunktmäßig an Wochenenden zur Nachtzeit
- Der jugendliche Täter ist regelmäßig in einer Einrichtung der Stadt Köln untergebracht.
Das Wort findet sich seitdem ab und zu auf einschlägigen Webseiten wie PI News, meistens in direktem Zusammenhang mit Diskussionen der Silvesternächte 2015 und 2016. Dass es in den allgemeinen rechten Sprachgebrauch eingegangen wäre, lässt sich zu diesem Zeitpunkt aber nicht behaupten.
Die dritte Begründung kommt einer sprachwissenschaftlich fundierten Kritik an dem Wort Nafri am nächsten, sehen wir sie uns also genauer an.
Die meisten Substantive bezeichnen Kategorien von Dingen. Das Wort Vogel, beispielsweise, bezeichnet eine Kategorie von individuellen Organismen, die ihrerseits in Unterkategorien wie Spatzen, Wellensittiche, Enten und Pinguine gehören. Das Wort Möbel bezeichnet eine Kategorie von individuellen Gegenständen, die ebenfalls in Unterkategorien wie Schränke, Betten, Stühle und Spülmaschinen fallen.
Die Gemeinsamkeit zwischen beiden Wörtern ist, dass sie unterschiedliche Dinge sprachlich als zusammengehörig kennzeichnen. Der Unterschied ist, dass Vögel tatsächlich eine natürliche Kategorie bilden – sie haben eine gemeinsame evolutionäre Geschichte und gemeinsame Eigenschaften (z.B. haben sie alle Schnäbel und legen alle Eier). Möbel bilden dagegen keine natürliche Kategorie – sie werden erst durch die sprachliche Bezeichnung zu einer Kategorie und sie haben auch keine gemeinsamen Eigenschaften, außer der etwas vagen Eigenschaft „stehen typischerweise in Wohnungen“ (das ist auch der Grund, warum die Grenzen solcher Kategorien schwerer zu ziehen sind – wir wären uns vielleicht uneins, ob Spülmaschinen tatsächlich Möbel sind, aber wir wären uns alle einig, dass Pinguine zwar merkwürdige, aber dennoch eindeutige Vögel sind).
Sprachlich behandeln wir beide Kategorien gleich. Da es ein Wort für sie gibt, gehen wir davon aus, dass die in ihnen enthaltenen Individuen zusammengehören. Wir erwarten eine gewisse Homogenität der Eigenschaften und des Verhaltens oder Vorkommens in der Welt (z.B., dass wir in einem Möbelhaus sowohl Betten als auch Schränke als auch Stühle vorfinden werden, und zumindest die großen Möbelhäuser bieten inzwischen auch Spülmaschinen an).
Die Kölner Polizei hat mit dem Begriff Nafri nun nicht nur ein Wort geschaffen, sondern auch die damit bezeichnete Kategorie: Sie fasst Menschen aus sieben sehr unterschiedlichen Ländern (von denen zwei, der Libanon und Syrien, tatsächlich gar nicht in Nordafrika liegen), zu einer Gruppe zusammen. Schon hier liegt das erste Problem dieses Begriffs: Sobald er sich etabliert hat, führt er dazu, dass wir (bzw. die, die ihn verwenden) davon ausgehen, dass die Individuen in der damit bezeichneten Kategorie eine gewisse Homogenität aufweisen. Das ist bei dem Begriff Nafri offenkundig der Fall – genau auf dieser erwarteten Homogenität im Verhalten beruhen ja die gesonderten Personenkontrollen, die die Polizei bei Menschen am Kölner Hauptbahnhof, die wie „Nafris“ aussehen, durchgeführt hat.
Der Begriff ist nicht deshalb problematisch, weil die Kölner Polizei (vermutlich korrekt) erkannt hat, dass bestimmte Gruppen von Menschen aus bestimmten Ländern ihnen besonders oft Probleme bereiten, sondern, weil die sehr breite Kategorie Nafri dazu führt, dass nicht nur etwa alle Tunesier unter einen Generalverdacht für die Taten einer bestimmten Gruppe von Tunesiern gestellt werden, sondern sogar etwa alle Syrer unter einen Generalverdacht für die Taten einer bestimmten Gruppe von Tunesiern gestellt werden (und umgekehrt).
Das zweite allgemeine Problem an Kategorienbezeichnungen – vor allem solchen für Menschen – ist, dass sie sich leicht mit zusätzlichen Bedeutungskomponenten aufladen, die eigentlich kein Teil der Definition sind. Nehmen wir das Wort Blondine — es bedeutet eigentlich nur „Frau mit hellen Haaren“, aber anders als die beschreibende Phrase Frau mit hellen Haaren ist das Wort Blondine mit zusätzlichen Bedeutungen wie „dumm“, „attraktiv“, „gut im Bett“ usw. Und diese Bedeutungen sind, wie dieses Beispiel zeigt, häufig stereotypisierende und abwertende Zuschreibungen.
Kategorienbezeichnungen changieren damit ständig zwischen der Kernbedeutung und der durch zusätzliche Bedeutungen erweiterten Bedeutung. Bei der Bezeichnung Nafri war das in der Silvesternacht augenfällig. Obwohl der Begriff von der Polizei selbst geschaffen wurde und neben der Herkunft eine ganze Reihe weiterer Bedeutungskomponenten umfasst – etwa, dass es sich eben um Straftäter handeln muss – wird es von der Polizei ganz eindeutig auch als allgemeine Bezeichnung für Menschen aus den genannten Ländern (oder auch solche, die nur so aussehen, wie Menschen aus den genannten Ländern) verwendet.
In dem oben zitierten Tweet kann sich das Wort unmöglich auf „Straftäter aus Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien und Tunesien“ beziehen, da die Polizei ja vor der Überprüfung nicht wissen konnte, ob es sich um Straftäter handelt, und auch nicht davon ausgegangen ist, dass es sich bei allen um Straftäter handelt. Stattdessen lässt sich das Wort Nafri in diesem Tweet nur mit „Menschen aus Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien und Tunesien“ übersetzen.
Die Polizei verwendet also ein und dasselbe Wort für Menschen aus bestimmten Ländern (bzw. solche, die ihrer Meinung nach so aussehen), und für Straftäter aus diesen Ländern. Diese Doppeldeutigkeit bestätigen auch Aussagen der Polizei selbst. Während ein Sprecher der Polizei vom Spiegel mit der Aussage zitiert wird, das Wort Nafri bezeichne „generell Personen, die dem nordafrikanischen Spektrum zugeordnet werden“ und es sei „frei jeder Wertung“, ist es laut dem Vorsitzenden der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Ernst Walter, „eine Abkürzung für nordafrikanische Intensivtäter“.
Bei der Debatte um das Wort Nafri sollte es nicht darum gehen, ob die Polizei das Wort in rassistischer Absicht geprägt hat, sondern darum, dass diese Art von Kategoriebezeichnungen grundsätzlich gefährlich sind. Die Pauschalisierung und die begriffliche Unschärfe, die in solchen Bezeichnungen steckt, muss nicht unbedingt zum Problem werden – bei Möbelstücken etwa wird sie kaum jemandem schaden. Aber wenn es um Menschen geht, ist eine besondere Vorsicht geboten, damit Kategorienbezeichnungen nicht zu einem Teufelskreis von negativen Zuschreibungen beitragen.
Die Kölner Polizei hat den Begriff zunächst geschaffen, weil sie eine Bezeichnung für eine bestimmte Gruppe wiederholt straffälliger Menschen brauchte. Die Absicht dahinter ist nicht zu verurteilen. Sobald die Bezeichnung da ist, nimmt ihre Bedeutungsentwicklung aber ein Eigenleben an – in diesem Fall hat sich schnell eine Doppeldeutigkeit zwischen Menschen und Straftätern aus einer bestimmten geographischen Region herausgebildet, die potenziell rassistsiche Denk- und Handlungsweisen auslösen bzw. verstärken kann. Zu dieser Doppeldeutigkeit hat sicher beigetragen, dass die Polizei mit Menschen grundsätzlich genau dann zu tun bekommt, wenn diese straffällig werden. Im Falle des Wortes Nafri kommt hinzu, dass ein sehr breiter und heterogener Personenkreis zusammengefasst wird, der sich vorrangig dadurch auszeichnet, nicht weiß zu sein. Auch das war vermutlich ursprünglich nicht beabsichtigt, aber auch das hat schnell ein Eigenleben angenommen, wie die zumindest etwas unreflektierten Personenkontrollen auf der Grundlage visueller ethnischer Merkmale in der Silvesternacht 2016 zeigen.
Natürlich gibt es einen Unterschied zwischen Polizeiarbeit und sprachwissenschaftlichen Seminaren aller Farben, aber dort, wo Polizeiarbeit sich auf sprachliche Kategorien bezieht, kann sprachwissenschaftliche Sensibilität sicher nicht schaden.
