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Warum Deutsch nicht ins Grundgesetz gehört

Von Susanne Flach

Es ist schw­er, aus dem Wirrwarr der Diskus­sio­nen und Stre­it­ge­spräche über die “(Kein) Deutsch ins Grundgesetz”-Petitionen einiger­maßen diskus­sion­fähige Argu­mente für oder wider her­auszule­sen. Mir war irgend­wie danach, mal meine High­lights an Argu­menten der Befür­worter zusammenzutragen.

Der Ein­fach­heit hal­ber nenne ich die Befür­worter der Auf­nahme von Deutsch ins Grundge­setz “Befür­worter” und die Geg­n­er “Geg­n­er”. Das klingt auf den ersten Blick para­dox. Es ist aber über­sichtlich­er, als — von ein­er der bei­den Peti­tio­nen aus betra­chtet — die Men­schen, die dafür sind, als “Geg­n­er” (der Peti­tion von Ana­tol Ste­fanow­itsch) zu nen­nen und die, die dage­gen sind als “Befür­worter” zu beze­ich­nen oder ander­srum. Wenn also alle Klarheit­en beseit­igt sind, kann es losgehen.

Argu­ment 1: “19 Län­der in Europa haben ihre Sprache in ihrer Ver­fas­sung ver­ankert — und haben damit kein Problem.”

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