Deutsch ins Grundgesetz (Reloaded)

Von Anatol Stefanowitsch

Die „CDU fol­gt dem VDS“, wie let­zter­er in sein­er Pressemel­dung tre­f­fend for­muliert — der Parteitag der CDU hat seine Absicht bekun­det, die deutsche Sprache ins Grundge­setz aufzunehmen:

Die CDU Deutsch­lands set­zt sich für die Ver­ankerung der deutschen Sprache im Grundge­setz ein. Dies soll durch einen Zusatz in Artikel 22 des Grundge­set­zes erfol­gen mit dem Wort­laut: „Die Sprache der Bun­desre­pub­lik ist Deutsch. [Link (PDF, 336 KB)]

Über die Prob­leme und die frag­würdi­ge Sinnhaftigkeit eines solchen Ver­fas­sungszusatzes habe ich mich schon vor über einem Jahr aus­führlich geäußert, und ver­mut­lich wird es ihn in abse­hbar­er Zeit auch nicht geben, denn auf Gegen­liebe stößt der Parteitags­beschluss nicht ein­mal bei der Bun­deskan­z­lerin. Die ist besorgt, dass eine Änderung des Grundge­set­zes an dieser Stelle eine Rei­he mehr oder weniger triv­ialer Änderungsanträge nach sich ziehen könnte:

Ich war dage­gen heute“, sagte die Bun­deskan­z­lerin bei RTL. „Ich per­sön­lich finde es nicht gut, alles ins Grundge­setz zu schreiben. Wir haben jet­zt Anträge auf Kul­tur, auf Sport, auf die Frage der Fam­i­lien, auf die deutsche Sprache jet­zt, und wir müssen auf­passen, dass das jet­zt nicht infla­tion­iert.“ [Han­dels­blatt]

Die SPD ist für die Auf­nahme ein­er Staatssprache ins Grundge­setz ohne­hin nicht zu haben:

Deut­liche Kri­tik kam von SPD-Frak­tion­s­geschäfts­führer Thomas Opper­mann. „Das ist über­flüs­sig. Die Amtssprache ist Deutsch. Anson­sten wer­den bei uns viele Sprachen gesprochen“ [Welt Online]

Es sei denn, die CDU würde sich auf eine Rei­he mehr oder weniger triv­ialer Änderungsanträge einlassen:

SPD-Frak­tion­schef Peter Struck sagte, bis­lang habe die Union immer strikt betont, sie wolle das Grundge­setz an kein­er Stelle mehr ändern. Allerd­ings sei die SPD bei diesem The­ma unter bes­timmten Bedin­gun­gen gesprächs­bere­it. Im Gegen­zug müsse die Union jedoch zu „wichtigeren Din­gen“, wie der Auf­nahme von Kinder­recht­en oder des Sports in die Ver­fas­sung, bere­it sein. [Welt Online]

Die FDP find­et, dass man die deutsche Sprache an ander­er Stelle bess­er fördert:

Statt sich um eine bessere Inte­gra­tionspoli­tik und eine fortschrit­tliche Zuwan­derungss­teuerung zu bemühen, betreibt die Union Sym­bol­poli­tik. Bess­er wäre es gewe­sen, die CDU hätte mehr Deutsch für Migranten beschlossen. Die FDP-Bun­destags­frak­tion will bessere Inte­gra­tionskurse, und stellt dies heute im Innenauss­chuss des Deutschen Bun­destages zur Abstim­mung. Da kann die Union beweisen, wie ernst es ihr mit der Inte­gra­tion ist. [FDP]

Und auch die Grü­nen durch­schauen, dass da von echt­en Prob­le­men abge­lenkt wer­den soll:

Muss ich als Schwabe jet­zt hochdeutsch sprechen?“, fragte sich der Grü­nen-Vor­sitzende Cem Özdemir im Gespräch mit der FR. Er beze­ich­nete es als einen „Offen­barung­seid der Christ­demokrat­en“, dass sie mit solch „frag­würdi­ger Beken­nt­nis­rhetorik“ ver­sucht­en, die eige­nen Leer­stellen zu übertünchen. [FR Online]

Die Frage der Dialek­te, die Özdemir neben­bei anspricht, greift auch die Bay­ern­partei auf:

Gle­ichzeit­ig darf nicht überse­hen wer­den, dass das, was wir als Schrift- oder Hochdeutsch beze­ich­nen, nur der kle­in­ste gemein­same Nen­ner der ver­schiede­nen deutschen Sprachen ist. Das Bairische, das Säch­sis­che, das Schwäbis­che, das Friesis­che, das Sor­bis­che, das Fränkische, etc. sind dem ‚Deutschen‘ min­destens gle­ich­ge­ord­net. Wenn dieser Grundge­set­zartikel die Dialek­te und Region­al­sprachen in der Bun­desre­pub­lik diskri­m­inieren soll, dann lehnen wir ihn entsch­ieden ab. [Bay­ern­partei]

Die Linke ver­mutet Frem­den­feindlichkeit hin­ter dem Beschluss:

Die CDU pflegt ihre recht­en Rabat­ten und schürt nation­al­is­tis­che Ressen­ti­ments gegen Migran­tinnen und Migranten, um ungestört Sozial­ab­bau und Umverteilung von unten nach oben betreiben zu kön­nen. Dieser Poli­tik wird sich DIE LINKE weit­er entsch­ieden ent­ge­gen­stellen. [Ulla Jelp­ke, Die LINKE]

Der Vor­sitzende der Gesellschaft für deutsche Sprache, Rudolf Hoberg, glaubt dage­gen nicht, dass sich Ein­wan­derungswillige durch eine Ver­ankerung des Deutschen als Staatssprache von ihrem Ein­wan­derungswun­sch abbrin­gen lassen wür­den. Seine Begrün­dung ist allerd­ings kurios:

Arm­brüster: Meinen Sie denn, dass man damit möglicher­weise Aus­län­der, die zu uns kom­men, tat­säch­lich auch ver­stören und ein­schüchtern könnte?

Hoberg: Das weiß ich nicht. Die meis­ten lesen wahrschein­lich das Grundge­setz nicht so genau. Von daher gese­hen sehe ich da keine Gefahren. [Deutsch­land­funk]

Dieser Beitrag wurde unter Bremer Sprachblog abgelegt am von .

Über Anatol Stefanowitsch

Anatol Stefanowitsch ist Professor für die Struktur des heutigen Englisch an der Freien Universität Berlin. Er beschäftigt sich derzeit mit diskriminierender Sprache, Sprachpolitik und dem politischen Gebrauch und Missbrauch von Sprache. Sein aktuelles Buch „Eine Frage der Moral: Warum wir politisch korrekte Sprache brauchen“ ist 2018 im Dudenverlag erschienen.

30 Gedanken zu „Deutsch ins Grundgesetz (Reloaded)

  1. DrNI@CLB

    Man wird das Gefühl nicht los, dass es unseren Volksvertreten irgend­wie lang­weilig ist und sie mal wieder einen kräfti­gen, reg­ulierungswüti­gen Furz lassen müssen. 

    Abge­se­hen davon, dass Deutsch als Sprache ver­mut­lich weniger gefährdet ist als Mil­lio­nen andere Dinge, ist es ja noch nicht mal gek­lärt, was Deutsch eigentlich ist. Stan­dard­deutsch ist ein Kon­strukt und wird von den wenig­sten wirk­lich beherrscht. 

    Als schwäbis­ch­er Mut­ter­sprach­ler bleibt mir nicht viel mehr als ein behäbiges Kopf­schüt­teln. Werde ich bald aus­gewiesen, weil ich kein Deutsch kann, und wenn ja, wohin?

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  2. Thomas Müller

    Peter Müller muss sich halt gegen Lafontaine wehren. Da ist so ein Vorschlag, der min­destens so emo­tion­al wie sinn­los ist, doch ganz prak­tisch, um sich zu pro­fil­ieren. An andere Gründe für diesen Antrag glaube ich erst, wenn die CDU welche nennt.

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  3. Jens

    Stan­dard­deutsch? Ist damit das deutsche Stan­dard­deutsch gemeint? Nicht daß hier noch jemand anfängt, öster­re­ichis­ches Stan­dard­deutsch zu sprechen …

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  4. gyokusai

    [U]nter bes­timmten Bedin­gun­gen gesprächs­bere­it“ klingt doch pri­ma. Ich schlage vor, im Gegen­zug endlich mal diesen toten Link auf den unsicht­baren Fre­und aus der Präam­bel zu löschen.

    ^_^J.

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  5. benno schirrmeister

    Kein Kom­men­tar, aber eine Anre­gung, die ana­log vielle­icht auch die Sor­ben auf den Weg brin­gen sollten:

    GROTENDÖÖR nds — DE PLATTDÜTSCHE UNNERGRUND

    gifft bekan­nt:

    ++++

    GROTENDÖÖR fed­dert Plattdütsch in dat Grundgesett

    GROTENDÖÖR, de Plattdütsche Unner­grund, feddert:

    Dat de Regeren von de Bun­desre­pub­lik Dütsch­land Schutz un Schul, Pleeg un Stöhn von de Plattdütsche Sprak in dat Grundge­sett verankert.

    De Plattdütsche Sprak is just as Nord­fre­sisch, Sater­sch, Sor­bisch, Dänisch un dat Romanes dorch de Regeren von Bund un Län­ner al in de Europäis­che Char­ta von de Region­al- oder Min­ner­hei­den­sprak­en as Sprak mit egen Wert un Geschicht ken­nt wor­rn. Düt Ken­nen von’n Rang sall nu ok in dat Grundge­sett ver­ankert weern.

    Doto weert vörslahn, düssen Tosatz to § 22 von dat Grundge­sett in düsse Wies toto­set­ten: “Die Sprachen der Bun­desre­pub­lik sind Deutsch, Dänisch, Friesisch, Niederdeutsch, Romanes sowie Sor­bisch. Die Bun­desre­pub­lik set­zt sich für die Wahrung dieser Sprachen sowie der Rechte ihrer Sprech­er ein. Die Rechte der Sprech­er ander­er Sprachen wer­den hier­durch nicht eingeschränkt.” (“De Sprak­en von de Bun­desre­pub­lik sünd Düütsch, Dänisch, Fre­sisch, Plattdüütsch, Romanes un Sor­bisch. De Bun­desre­pub­lik sett sik för dat Wohren von düsse Sprak­en un för de Recht­en von ehr Sprek­ers in. De Recht­en von Sprek­ers von annere Sprak­en weert dorch düsse Regel nich anlangt.”)

    GROTENDÖÖR nds — DE PLATTDÜTSCHE UNNERGRUND sett sik in för de Sprakrecht­en von de Sprak­min­ner­hei­den in Europa un von dat Plattdütsche in’t Besonnere.

    Plattdütsch in dat Grundge­sett — Nu! Dal mit de Sprak­dal­duk­erie! De Plattdütsche Unner­grund behöllt sik vör, düssen Wun­sch dorch Aktio­nen Nadruck to geven, wenn de bun­des­dütsche Sell­schop ehr Poli­tik von dat sut­je un stille Stick­en un Rut­drin­gen von de Min­ner­hei­den­sprak­en nich stoppt.

    Jo, wi köönt Wan­nel vull­brin­gen. De Rev­o­lu­tion hett anfungen.

    ++++

    GROTENDÖÖR fordert: Plattdeutsch ins Grundgesetz

    GROTENDÖÖR, der plattdeutsche Unter­grund, fordert:

    Dass die Regierung der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land Schutz und Wahrung, Pflege und Unter­stützung der Plattdeutschen Sprache im Grundge­setz verankert.

    Die Plattdeutsche Sprache is eben­so wie Nord­friesisch, Sater­friesisch, Sor­bisch, Dänisch und Romanes durch die Regierung von Bund und Län­dern bere­its in der Europäis­chen Char­ta der Region­al- oder Min­der­heit­en­sprachen als Sprache mit eigen­em Wert und eigen­er Geschichte anerkan­nt. Diese Anerken­nung soll nun auch im Grundge­setz ver­ankert werden.

    Dazu wird vorgeschla­gen, § 22 des Grundge­set­zes um diesen Zusatz zu erweit­ern: “Die Sprachen der Bun­desre­pub­lik sind Deutsch, Dänisch, Friesisch, Niederdeutsch, Romanes sowie Sor­bisch. Die Bun­desre­pub­lik set­zt sich für die Wahrung dieser Sprachen sowie der Rechte ihrer Sprech­er ein. Die Rechte der Sprech­er ander­er Sprachen wer­den hier­durch nicht eingeschränkt.”

    GROTENDÖÖR nds — DER PLATTDEUTSCHE UNTERGRUND set­zt sich ein für die lin­guis­tis­chen Rechte der Sprach­min­der­heit­en in Europa und des Plattdeutschen im Speziellen.

    Plattdeutsch in das Grundge­setz — Jet­zt! Nieder mit der Spra­cho­pres­sion! Der Plattdeutsche Unter­grund behält sich vor, diesem Wun­sch durch Aktio­nen Nach­druck zu ver­lei­hen, wenn die bun­des­deutsche Gesellschaft ihre Poli­tik der langsamen und stillen Erstick­ung und Ver­drän­gung der Min­der­heit­en­sprachen nicht beendet.

    Jo, wi köönt Wan­nel vull­brin­gen. Die Rev­o­lu­tion hat begonnen.

    ++++

    düt hett Gro­tendöör bekan­nt geven.

    ++++

    GROTENDÖÖR nds — DE PLATTDÜTSCHE UNNERGRUND

    Front för Sprakrecht­en — Front für Sprachrechte

    grotendoer@gmail.com

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  6. Nörgler

    Angela Merkel hat es “auf den Punkt gebracht”, um mich auch mal sprach­wan­d­lerisch zu äußern. Ich bin auch dage­gen, alles mögliche ins Grundge­setz aufzunehmen.

    Die Kri­tik der SPD, der Grü­nen und der Linken ist aber heuch­lerisch. Wer will denn son­st das Recht auf Arbeit, Umweltschutz, Tier­schutz und was weiß ich ins Grundge­setz brin­gen? Ist das etwa keine “Beken­nt­nis­rhetorik”?

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  7. Frank Oswalt

    @Nörgler (#7): Das Recht, Deutsch zu sprechen, ist ja im Grundge­setz ver­ankert. Artikel 3, Abs. 3:

    Nie­mand darf wegen seines Geschlecht­es, sein­er Abstam­mung, sein­er Rasse, sein­er Sprache, sein­er Heimat und Herkun­ft, seines Glaubens, sein­er religiösen oder poli­tis­chen Anschau­un­gen benachteiligt oder bevorzugt wer­den. Nie­mand darf wegen sein­er Behin­derung benachteiligt werden.

    Was soll also der Ver­gle­ich mit dem Recht auf Arbeit? Und Umweltschutz hal­ten Sie nicht für wichtiger als die über­flüs­sige Auf­nahme ein­er Staatssprache ins Grundge­setz? Ihre Kom­mentare fügen sich langsam zu einem stim­mi­gen Bild…

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  8. Christian Kaul

    Na hof­fentlich sind dann nicht dem­nächst For­mulierun­gen wie „von daher gese­hen“ durch das Grundge­setz gedeckt. 😉

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  9. Markus B.

    und prompt nimmt sich auch die Zeitung mit den großen Buch­staben in ihrer heuti­gen Aus­gabe auf Seite 2 aus­führlich des The­mas an, u.a. mit der Frage: Wie über­set­zt man Rump­steak. Antwort: Rinder-Fleischscheibe. 

    Erbar­men — Anglizis­men­jäger sind in der Stadt.… 😉

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  10. Anatol Stefanowitsch

    Sabine (#1), mir war das Wort auch neu, aber es hat doch mehr als eine Hand­voll Google-Tre­f­fer. Aber was kann man schon aus­richt­en gegen die Latin­is­men, von denen die deutsche Sprache seit ein­tausend Jahren über­schwemmt wird.

    Herr Schirrmeis­ter (#6), ein wichtiger Hin­weis. Nicht, dass wir uns am Ende einen lang­wieri­gen Krieg gegen den plattdeutschen Ter­ror­is­mus einhandeln.

    Markus (#10), etwa in der Art:

    Rump­steak — Rinderfleisch-Scheibe

    Beef­steak — Rinderfleisch-Scheibe

    Rib Steak — Rinderfleisch-Scheibe

    Rib Eye Steak — Rinderfleisch-Scheibe

    Porter­house-Steak — Rinderfleisch-Scheibe

    T‑Bone-Steak — Rinderfleisch-Scheibe

    Ten­der­loin-Steak — Rinderfleisch-Scheibe

    Sir­loin-Steak — Rinderfleisch-Scheibe

    Es lebe der Reich­tum der deutschen Sprache! (Und haben die Wirk­lich Rinderfleisch geschrieben?).

    Antworten
  11. Nörgler

    @Frank Oswalt (#8)

    Falls es Sie wirk­lich inter­essiert, helfe ich Ihnen gerne dabei, ein noch stim­migeres Bild zu erhalten.

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  12. Tümmler

    Na da sind ja wieder ein­mal alle Gut­men­schen aus ihren Löch­ern gekrochen. Das gibt es nur in Deutschland.

    17 andere europäis­che Staat­en haben es hinge­gen unfall­frei geschafft, die Lan­dessprache in die Ver­fas­sung aufzunehmen. Aber na ja, andere Staat­en haben es auch unfall­frei geschafft, die Nich­trauch­er zu schützen. Bin ich eigentlich noch in Deutsch­land oder schon in Absurdistan?

    Antworten
  13. David Marjanović

    Ein beken­nen­der Bös­men­sch. Schau, schau. Oder soll ich sagen “the dork side of the farce”?

    17 andere europäis­che Staat­en haben es hinge­gen unfall­frei geschafft, die Lan­dessprache in die Ver­fas­sung aufzunehmen.

    Unfall­frei schon, aber über­flüs­sig wars trotzdem.

    Nicht daß hier noch jemand anfängt, öster­re­ichis­ches Stan­dard­deutsch zu sprechen …

    Tu ich schon die ganze Zeit. Kom­plett mit Unter­schied zwis­chen “ich bin ges­tanden” und “ich habe gestanden”.

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  14. Frank Rawel

    Was ist gegen eine For­mulierung wie im Artikel 8 der öster­re­ichis­chen Ver­fas­sung einzuwenden?

    Artikel 8. (1) Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprach­lichen Min­der­heit­en bun­des­ge­set­zlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik.”

    Ein biss­chen Iden­tität kann nicht schaden.

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  15. Thomas Müller

    @17

    Es wäre erst­mal zu bele­gen, dass ein solch­er oder ähn­lich­er Pas­sus tat­säch­lich iden­titätss­tif­tend oder fördernd wirkt, sprich: ob das Ganze den beab­sichtigten pos­i­tiv­en Effekt über­haupt hat. Nur weil es intu­itiv ein­leuch­t­end ist, muss es nicht stimmen.

    Neg­a­tive Fol­gen hätte es aber ganz offen­sichtlich: Vertreter ver­schieden­er Ver­bände beschw­eren sich schon jet­zt über den bloßen Vorschlag. Einige oder viele von ihnen fühlen sich von dieser Idee augen­schein­lich schon ins Abseits gestellt.

    Natür­lich: Ob das nicht eine Über­reak­tion ist, und ob die Vorteile nicht vielle­icht diese Nachteile aufwiegen, das ist eine offene Frage. Aber um sie beant­worten zu kön­nen, müsste man die Exis­tenz etwaiger Vorteile erst­mal zeigen. Nur von ihnen zu sprechen, ihre Exis­tenz ein­fach anzunehmen, das ist bloßes Geschwätz.

    In der Debat­te zeigt sich mE mal wieder, wie hoch die eige­nen Intu­itio­nen eingeschätzt wer­den, und wie wenig Inter­esse am (wis­senschaftlichen) Über­prüfen der­sel­ben man doch hat. Umso wichtiger sind Wissenschaftler!

    Antworten
  16. Latze

    Ich würde in der Mitte bleiben: Es ist wed­er gut noch schlecht, Deutsch in die Ver­fas­sung aufzunehmen, es ist egal. Und deshalb sind die CDU-Idee und die Diskus­sion darüb­ber nicht mehr und nicht weniger als grandiose Zeitverschwendung.

    Antworten
  17. Anatol Stefanowitsch

    Nör­gler (#14), das dann aber bitte in Ihrem eige­nen Blog.

    Tümm­ler (#15), na, wer­den die Het­zre­den und das gegen­seit­ige Schul­terk­lopfen im VDS-Forum doch manch­mal lang­weilig? Sie sind her­zlich ein­ge­laden, sich hier im Bre­mer Sprach­blog jed­erzeit eine Por­tion Gut­men­schen­tum abzuholen.

    Frank Rawel (#17), was dage­gen einzuwen­den ist, habe ich in ein­er Rei­he von Beiträ­gen dargelegt (und ich bin mir da sog­ar mit Bas­t­ian Sick einig). Und „ein biss­chen Iden­tität“? Ich BITTE Sie, wo brauchen die Deutschen denn Nach­hil­fe bei der Iden­titäts­bil­dung? Es wird immer wieder so getan, als stün­den unsere Sprache und Kul­tur kurz vor dem Ausster­ben — bei hun­dert Mil­lio­nen Mut­ter­sprach­lern, die auf drei wirtschaftsstarke europäis­che Kul­tur­na­tio­nen verteilt sind, ist das doch ein schlechter Witz. Den Sprach­nör­glern fehlt offen­sichtlich ein natür­lich­es kul­turelles Selb­st­be­wusst­sein, anders kann man sich diese ständi­gen Unter­gangs­fan­tasien nicht erklären.

    Antworten
  18. Achim

    Die CDU ist gle­ichzeit­ig zu kurz und zu weit gesprun­gen. Die Ver­fas­sung kann vorschreiben, wie sich die Staat­sor­gane äußern, also die Amtssprache fes­tle­gen. Das ist meines Wis­sens aber ohne­hin schon geschehen. Also zu kurz gesprun­gen. (Außer­dem: Wieso “die Sprache der Bun­desre­pub­lik ist deutsch”? Wenn schon, dann “die Sprache Deutsch­lands ist deutsch” — aber da wäre der Blödsinn gle­ich aufge­fall­en.) Ander­er­seits wurde ja hier schon auf Art. 3 Abs. 3 GG ver­wiesen, wonach die Ver­fas­sung keinem Bürg­er Vorschriften machen kann, welche Sprache er benutzt. Also zu weit gesprungen.

    Aber bauen wir den CDU-Vorschlag im Hin­blick auf die Amtssprache mal aus: “Die Sprache der Behör­den der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land ist gutes, ver­ständlich­es und fehler­freies Deutsch, und zwar im Hin­blick auf Satzbau, Zeichenset­zung, Rechtschrei­bung und Wort­wahl. Des Deutschen nicht hin­re­ichend mächtige Per­so­n­en haben Anspruch auf eine ein­wand­freie Über­set­zung.” Damit wären die meis­ten schriftlichen Abson­derun­gen z.B. der Anstalt aus Nürn­berg mit dem großen A verfassungswidrig.

    Und dann noch ein Wort zur Def­i­n­i­tion von “Deutsch”: Für mich zählen auch die Dialek­te dazu. Selb­st Sächsisch 😉

    Antworten
  19. Andre

    Deutsch als offizielle Amtssprache festzule­gen finde ich sehr gut. Son­st schaf­fen Mehdorn und Deutsche Bank unsere Lan­dessprache in ihrem Englis­chwahn noch ganz ab. Es gibt uns auch eine starke Posi­tion in der Europäis­chen Union, wo Ver­fas­sungsrück­sichti­gen ein gutes Ver­hand­lungsar­gu­ment sind.

    Antworten
  20. Nörgler

    @Frank Oswalt (#8)

    Ich habe mich zur Wichtigkeit von irgen­det­was üer­haupt nicht geäußert. Wenn man alles, was wichtig ist oder für wichtig gehal­ten wird, im Grundge­setz aus­drück­lich ver­ankern wollte, dann bekä­men wir ein sehr langes Grundgesetz.

    Das Recht zu arbeit­en ist bere­its durch das Grun­drecht auf freie Ent­fal­tung der Per­sön­lichkeit garantiert.

    Artikel 3(3) GG ist eher ein Argu­ment für die Ver­ankerung der Deutschen Sprache im Grundge­setz. Son­st kön­nte ja jemand auf die Idee kom­men, daß die Forderung nach Deutschken­nt­nis­sen als Voraus­set­zung für die Ein­bürgerung eine Diskri­m­inierung darstelle, die nach Art. 3(3) ver­fas­sungswidrig wäre.

    Deshalb geht auch der Hin­weis, daß die Amtssprache Deutsch ander­swo fest­gelegt sei, fehl. Ger­ade wegen Art. 3(3) kön­nte man argu­men­tieren, daß die deutsche Sprache Ver­fas­sungsrang haben müsse.

    Die spanis­che Ver­fas­sung unter­schei­det zwis­chen Staats- und Amt­sprache und pos­tuliert sog­ar eine Pflicht aller Spanier, die Staatssprache zu kennen:

    Art. 3. (1) Kastilisch ist die offizielle Staatssprache. Alle Spanier haben die Pflicht, sie zu ken­nen, und das Recht, sie zu gebrauchen. 

    (2) Die anderen Sprachen Spaniens sind in den Autonomen Gemein­schaften und gemäß ihren jew­eili­gen Statuten eben­falls Amtssprachen. 

    (3) Der Reich­tum der unter­schiedlichen sprach­lichen Gegeben­heit­en Spaniens ist ein Kul­turgut, das beson­ders zu acht­en und zu schützen ist.

    Antworten
  21. Anatol Stefanowitsch

    Markus B. (#24),

    Schön auch die angegebene Vari­ante für Steak­house: Fleischgaststätte.

    Ah, das ist nun wirk­lich inkon­se­quent. Natür­lich müsste es „Rinder­fleis­chscheiben­gast­stätte“ heißen.

    Antworten
  22. kharol

    Die Sprache hat im Grundge­setz nichts zu suchen. Ich gehe sog­ar davon aus, dass sie mit Bedacht wegge­lassen wurde. Und natür­lich find­en sich später ahnungslose kurz denk­ende Poli­tik­er, die es wieder rein­flick­en wollen.

    Im Gegen­zug darf die Regierung in ihrer _Regierungspraxis_ aber nur zu gern an die Ver­wen­dung unser­er Amtssprache denken statt sich über­set­zungs­faul mit echt­en und unecht­en Lehn­wörtern zu zeigen. 

    In diesem Sinne @13:

    wir soll­ten die deutsche Sprache nicht ärmer machen als sie ist.

    Rump­steak — Rinder­fleisch-Scheibe -> Stück(ja, daher kommt das amerikanisch Wort “Steak”)/Scheibe aus dem Hinterteil 

    Beef­steak — Rinder­fleisch-Scheibe -> Stück Rind­fleisch (oft: Hackstück)

    Rib Steak — Rinder­fleisch-Scheibe -> Rippenstück

    Rib Eye Steak — Rinder­fleisch-Scheibe -> Hochrippe

    Porter­house-Steak — Rinder­fleisch-Scheibe -> großes (vorderes)(Rinder-) Kotelett

    T‑Bone-Steak — Rinder­fleisch-Scheibe -> Kotelett 

    [ist das englis­che nicht auch von vol­len­de­ter Ein­fach­heit und Schön­heit? T‑Knochen-Stück! so klar, so ein­fach. Ganz ohne den typ­isch deutschen Dieb­stahl aus dem Lateinis­chen und Französichen]

    Ten­der­loin-Steak — Rinder­fleisch-Scheibe -> Lenden-Filet (Stück…:)

    Sir­loin-Steak — Rinder­fleisch-Scheibe -> Lenden-Stück [ja, irgen­deins, also nicht das Filet…]

    in diesem Sinne: die deutsch Sprache in die Köpfe und in Wort und Schrift, aber nicht in’s Grundgesetz.

    Antworten
  23. Frank Rawel

    Zugegeben: das Klam­mern an Grundge­set­zein­schübe ist vielle­icht eben­so überspan­nt wie das rig­orose Ablehnen solcher.

    Dutzende andere Völk­er­schaften aber find­en, dass die Amtssprache/Landessprache in die Ver­fas­sung gehört wie die Far­ben der Lan­des­fahne. In Por­tu­gal oder Frankre­ich wären solche selb­stzer­fleis­chen­den Debat­ten undenkbar.Wir Deutschen kränkeln lustvoll am Deutschen.

    Antworten
  24. Achim

    Was an dieser Debat­te nervt: Der Gedanke, man könne durch die Festschrei­bung des Deutschen als Amtssprache ver­hin­dern, dass die Sprach­be­nutzer kreativ mit ihr umge­hen. Da hülfe auch keine Akademie oder ähn­liche Wäch­terin­sti­tu­tion. Eigentlich woll­ten die CDU-Delegierten, die diesen Beschluss unter­stützt haben, doch ein Anglizis­men-Ver­bot. Dabei beweist doch schon der Begriff des Anglizis­mus, dass es sich um Wörter aus dem Wortschatz der deutschen Sprache han­delt: Solche näm­lich, die aus dem Englis­chen über­nom­men bzw. nach englis­chen Vor­bild oder aus englis­chem Mate­r­i­al gebildet wurden.

    Man kann diese Wörter und ihren Gebrauch doof find­en, aber nicht ver­bi­eten. Schon gar nicht den Bürg­ern und pri­vat­en Unternehmen.

    Antworten
  25. dirk

    Auch der Chef des Deutschen Lehrerver­ban­des, Josef Kraus, ist für die Grundge­set­zän­derung. Zuwan­der­er sollen auch qua Ver­fas­sung merken, was dieser Staat und dieses Gemein­we­sen erwarten. Die Geg­n­er sind dem­nach Leute, die eine Atom­isierung in ver­schiedene Sprachkul­turen und Par­al­lelge­sellschaften wün­schen. Die Sprache ist näm­lich Mit­tel zum Zweck: der Iden­tität als Kul­tur­na­tion. Und die ist bedro­ht, z.B. hat das Deutsche die Eroberung des Leben­sraums im Osten ver­schlafen (Ich sehe die Gefahr, dass sie dort vom Englis­chen ver­drängt und nicht mehr als erste Fremd­sprache gelehrt wird.), der­weil es im Inneren durch die Rechtschreibre­form zer­set­zt wurde, die hat die Attitüde ver­mit­telt, Sprache sei nichts Exak­tes. Und jed­er Anglizis­mus zählt — endlich ist mir klar, warum: weil manche nur einen Wortschatz von 800 bis 1200 Vok­a­beln nutzen, was (ich habe nachgezählt) nicht ein­mal für die Bildzeitung reicht. Wer ‘Christ­mas’ sagt, muss ‘Wei­h­nacht­en’ vergessen.

    Antworten

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