Art. 22, Abs. 3 GG

Von Susanne Flach

Art. 22, Abs. 3 GG gibt es nicht.

Der VDS möchte, dass Deutsch bess­er geschützt und deshalb als Zusatz zu Artikel 22 ins Grundge­setz aufgenom­men wird. Dafür hat der Vere­in Ende des ver­gan­genen Jahres die BILD-Zeitung gewin­nen kön­nen. Mit der Sache beschäftigten sich im Novem­ber das BILD­blog (hier und hier), sowie Sprachlog­ger Ana­tol Ste­fanow­itsch. Im Dezem­ber dann startete der VDS eine E‑Petition, in der der Bun­destag aufge­fordert wird, Deutsch im Grundge­setz festzuschreiben. Diese Peti­tion ist bei Ablauf in dieser Woche von etwa 5000 Men­schen geze­ich­net worden.

Ste­fanow­itsch kündigte bere­its im Novem­ber an, eine entsprechende Gege­nak­tion zu starten. Es ist soweit. Die Peti­tion find­et sich hier. Zum Wil­lens­bil­dung­sprozess gehört natür­lich auch die Infor­ma­tion über ein The­ma und wer sich die Hin­ter­gründe dazu aneignen möchte und wis­sen möchte, warum, der sei auf die Bekan­nt­machung (inklu­sive der Links zu früheren Beiträ­gen) im Sprachlog hingewiesen. Heute hat auch Ste­fan Nigge­meier auf die Aktion aufmerk­sam gemacht.

Da frage ich mich natür­lich, was die Reich­weite mein­er Wenigkeit noch aus­richt­en kann. Aber mir ist im Laufe der Diskus­sio­nen klar gewor­den (ähn­lich wie Kristin), dass ich auch als kleines Licht den geisti­gen Dün­npfiffter­ror nicht unkom­men­tiert ste­hen lassen will. Wenn man als Feind der deutschen Sprache dif­famiert wird, weil man sich der Peti­tion anschließt oder der Dop­pel­moral bezichtigt wird, weil man dann trotz­dem in Deutsch­land lebt — dann ist jede erden­kliche Moti­va­tion legit­im, mit der diese Peti­tion geze­ich­net wird. Bish­er hielt ich bil­li­gen Pop­ulis­mus für den schlecht­esten aller Gründe — (zumin­d­est) für heute sehe ich das anders. Ich lebe gerne hier, ich liebe Deutsch — und das trotz der unre­flek­tierten Pöbelei, die uns ent­ge­gen weht.

Mein Demokratiev­er­ständ­nis hält das aber aus.

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