Im Rausch der Titel

Von Anatol Stefanowitsch

Da die Pla­giats­fälle ger­ade auf uns herun­ter­reg­nen wie Kröten nach einem Tor­na­do in Ishikawa, lässt mich das The­ma doch auch hier im Sprachlog noch nicht los. Ein aktuell disku­tiert­er Aspekt des The­mas hat zudem dur­chaus einen sprach­lichen Bezug: Die Frage, was akademis­che „Titel“ eigentlich sind, und ob man deren Miss­brauch nicht abstellen kön­nte, indem man diese „Titel“ ein­fach abschaffte (siehe dazu die Diskus­sion in unserem Blog DE PLAGIO).

Häu­fig find­et auch eine merk­würdi­ge Ver­mis­chung von akademis­chen „Titeln“ und „Adel­stiteln“ statt — z.B. in der Sendung „Anne Will“, in der es ins­ge­samt ja recht munter durcheinan­der ging.

Grund genug für mich, hier im Sprachlog ein­mal zusam­men­z­u­fassen, was ein „akademis­ch­er Titel“ eigentlich ist, und wie er sich von einem „Adel­sti­tel“ unterscheidet.

Zunächst haben sie eines gemein­sam: Bei­de existieren in Deutsch­land nicht. Akademis­che „Titel“ sind eigentlich akademis­che Grade — also Kennze­ich­nun­gen wie BA, MA, Magister/Magistra, Dipl. Ing. und natür­lich Dr. phil, Dr. rer. nat., usw. Der Dok­tor­grad ist hier nur deshalb etwas beson­deres, weil er, anders als alle anderen akademis­chen Grade, in den Per­son­alausweis und den Reisep­a­ss einge­tra­gen wer­den kann, aber nicht muss (siehe Per­son­alausweis­ge­setz §5 und §9 und Pass­ge­setz §4). Dadurch wird dieser Grad nicht zu einem Namen­szusatz im geset­zlichen Sinne, aber natür­lich erhält er einen her­aus­ge­hobe­nen Sta­tus, der einem Namen­szusatz sehr ähn­lich ist.

Führen“ (im Sinne von „gemein­sam mit dem Namen ver­wen­den“ darf man in Deutsch­land jeden akademis­chen Grad, den man auf legale Weise erwor­ben hat. Das umfasst alle Grade, die von ein­er deutschen Uni­ver­sität ver­liehen wor­den sind, und alle aus­ländis­chen Grade, die durch einen entsprechen­den Ver­wal­tungsakt auch in Deutsch­land anerkan­nt wor­den sind. Das gilt natür­lich nicht nur für den Dok­tor­grad, son­dern auch für jeden anderen Grad.

Ich kön­nte mich, wenn ich wollte, „Ana­tol Ste­fanow­itsch, Mag­is­ter Artium“ oder „Ana­tol Ste­fanow­itsch, MA“ nen­nen, denn ich besitze einen Mag­is­ter Artium in Anglis­tik der Uni­ver­sität Ham­burg und einen Mas­ter of Arts in Lin­guis­tik von der Rice Uni­ver­si­ty, Hous­ton. Außer­halb Deutsch­lands kann ich mich „Ana­tol Ste­fanow­itsch, PhD“ nen­nen, denn ich habe einen PhD der Rice Uni­ver­si­ty. In Deutsch­land darf ich die Beze­ich­nung „Ph.D.“ meines Wis­sens auf­grund der Tat­sache nicht mehr tra­gen, dass ich meinen PhD-Grad durch die Ham­burg­er Bil­dungs­be­hörde als Dok­tor­grad anerken­nen lassen habe und mich seit­dem „Dr. Ana­tol Ste­fanow­itsch“ oder, in voller Form „Dr. phil./Rice Ana­tol Ste­fanow­itsch“ nen­nen darf (bei Nen­nung des vollen Titels muss ich laut Ham­burg­er Anerken­nungsver­fahren die Uni­ver­sität mit angeben, die ihn mir ver­liehen hat, in anderen Bun­deslän­dern wird das Land hinzuge­fügt, sodass ich dort „Dr. phil./USA Ana­tol Ste­fanow­itsch“ wäre). Allerd­ings hat sich der Sta­tus des Ph.D. in den let­zten Jahren geän­dert, sodass ich ihn möglicher­weise doch ver­wen­den dürfte. Außer­dem darf ich mich „Prof.“ nen­nen — das ist aber kein akademis­ch­er Grad, son­dern eine Amts­beze­ich­nung, die mir im Rah­men mein­er Beschäf­ti­gung an der Uni­ver­sität Ham­burg (und vorher an der Uni­ver­sität Bre­men) durch die jew­eilige Uni­ver­sität zugewiesen wird.

Natür­lich habe ich keinen Anspruch darauf, dass andere mich mit diesen akademis­chen Graden und Amts­beze­ich­nun­gen anre­den; entschei­dend ist aber, dass ich, indem ich einen Grad führe, zeige, dass ich ihn tat­säch­lich habe. Denn wer einen Titel trägt, den er nicht legal erwor­ben (und ggf. anerken­nen lassen) hat, macht sich damit straf­bar (Strafge­set­zbuch § 132a).

Wer fordert, das Führen akademis­ch­er „Titel“ abzuschaf­fen, würde damit also nur erre­ichen, dass Akademiker/innen nicht mehr auf ihre Qual­i­fika­tion hin­weisen dürften — eine absurde Idee, die erstens eine Ein­schränkung der Rede­frei­heit darstellen würde und es zweit­ens Hochsta­plern nur leichter machen würde, Qual­i­fika­tio­nen vorzutäuschen, die sie nicht besitzen. Etwas anderes wäre es, den Titel aus dem Personalausweis/Reisepass zu stre­ichen — mir per­sön­lich wäre das egal, aber gegen das öffentlichen Führen von Titel würde das, wie auch Joachim Schulz hier schreibt, nichts ausrichten.

Wie ste­ht es nun mit „Adel­stiteln“? Da ist die Sit­u­a­tion noch ein­fach­er: Da es in Deutsch­land keinen Adel gibt, kann es auch keine Adel­sti­tel geben. Am 23. Juni 1920 erließ der Freis­taat Preußen das „Gesetz über die Aufhe­bung der Standesvor­rechte des Adels und die Auflö­sung der Hausver­mö­gen“, und in diesem Gesetz wur­den sämtliche „Vor­rechte des bish­eri­gen Adels­standes“ aufge­hoben (ähn­liche Geset­ze find­en sich in den anderen Län­dern des dama­li­gen Deutschen Reich­es). Das Gesetz bezieht expliz­it Stel­lung zu „Prädikat­en“ wie „Königliche Hoheit, Hoheit, Durch­laucht und der­gle­ichen“ — das Recht auf diese Beze­ich­nun­gen wird in §1, Abs. II, Satz 3 aufge­hoben. Das Gesetz bezieht weit­er­hin expliz­it Stel­lung zu Adels­beze­ich­nun­gen wie Her­zog, Graf, Frei­herr, etc. — diese wer­den nach §22 in Fam­i­li­en­na­men umge­wan­delt, was erk­lärt, warum sie heute nach dem Vor­na­men genan­nt werden.

Wer einen „Adel­sti­tel“ tra­gen möchte, für den gibt es auf­grund der Tat­sache, dass es Adel­sti­tel nicht gibt, einen leicht­en Weg dor­thin: Man wäh­le einen Kün­stler­na­men, der einen solchen „Adel­sti­tel“ enthält, werde unter diesem Kün­stler­na­men schöpferisch tätig, und lasse ihn sich dann als Kün­stler­name in den Per­son­alausweis ein­tra­gen lassen. Ein bekan­ntes Beispiel für einen solchen „Adeli­gen“ ist Lo Graf von Blick­ens­dorf, der seine Erfahrun­gen in dem Buch „Wer­den Sie doch ein­fach Graf! Biste was, krieg­ste was“ beschreibt.

Wir merken uns: Akademis­che Grade muss man erwer­ben, „Adel­sti­tel“ kann man frei erfind­en. Wer diesen Grund­satz ver­fol­gt kann es als Hochsta­pler weit brin­gen ohne in Kon­flikt mit dem Gesetz oder ins Visi­er von Vroni­Plag zu geraten.

Für heute ver­ab­schiedet sich ergebenst
Ihr Ana­tol Frei­herr von Ottensen Graf Ste­fanow­itsch zu Altona

Full Dis­clo­sure: Ich selb­st trage meine „Titel“ Dr. (der ja ein akademis­ch­er Grad ist) und Prof. (der ja eine Amts­beze­ich­nung ist) nur dort, wo sie inhaltlich rel­e­vant sind (also im Wesentlichen im uni­ver­sitären Kon­text oder dort, wo ich über den uni­ver­sitären Kon­text schreibe). Ich habe meinen Dok­tor­grad sein­erzeit in meinen Per­son­alausweis ein­tra­gen lassen, als der ohne­hin erneuert wer­den musste, aber ich führe ihn in keinem anderen Doku­ment (wie Kred­itkarte, Führerschein oder Bibliotheksausweis).

Schön infor­ma­tiv: Die Wikipedi­aar­tikel zu Adel­sti­tel und Dok­tor­ti­tel.

[Dieser Beitrag erschien ursprünglich im alten Sprachlog auf den SciLogs. Die hier erschienene Ver­sion enthält möglicher­weise Kor­rek­turen und Aktu­al­isierun­gen. Auch die Kom­mentare wur­den möglicher­weise nicht voll­ständig übernommen.]

Dieser Beitrag wurde unter Altes Sprachlog abgelegt am von .

Über Anatol Stefanowitsch

Anatol Stefanowitsch ist Professor für die Struktur des heutigen Englisch an der Freien Universität Berlin. Er beschäftigt sich derzeit mit diskriminierender Sprache, Sprachpolitik und dem politischen Gebrauch und Missbrauch von Sprache. Sein aktuelles Buch „Eine Frage der Moral: Warum wir politisch korrekte Sprache brauchen“ ist 2018 im Dudenverlag erschienen.

15 Gedanken zu „Im Rausch der Titel

  1. pseudonym

    Ein Vorteil…
    … der Ein­tra­gung eines akad. Grades in den Per­son­alausweis ist vielle­icht, dass es dadurch ein­fach­er wird, nachzuweisen, dass man den Titel zu recht auf die Vis­itenkarten (für Jün­gere: Busi­ness Cards) hat druck­en lassen.

  2. viola

    per­so & co
    das mit der ein­tra­gung des im per­so hab ich auch genau deswe­gen machen lassen: damit man ein offizielles doku­ment hat, in dem es drinsteht.
    und ich muß geste­hen, daß ich es auf die krankenkassen-karte habe ein­tra­gen lassen. man weiß ja nie, ob’s nicht doch zu was gut ist … 🙂
    aber anson­sten geht ich dafür dann damit auch sehr defen­siv um. 🙂

  3. Joachim

    Adel­sti­tel
    Hal­lo Anatol,
    Zu den Adel­stiteln hätte ich gerne noch eine Stel­lung­nahme zum Sprachge­brauch gehört. Ist meine Speku­la­tion, dass es sich bei den rechtlich belan­glosen Adels­beze­ich­nun­gen den­noch um Titel han­delt, weil sie von weit­en Teilen der Bevölkerung wie Titel benutzt wer­den, aus sprach­wis­senschaftlich­er Sicht richtig? Oder zumin­d­est nachvollziehbar?
    Der Link auf meinen Artikel ist übri­gens nicht aktiv.

  4. kreetrapper

    MA
    Ich dachte immer man könne auch statt Magister/tra Artium ein­fach MA schreiben. Ist dem gar nicht so und der deutsche Abschluß muß aus­geschrieben wer­den? Mache ich mich gar des Betrugs schuldig, wenn ich mich als MA beze­ichne und in Wirk­lichkeit einen Mag­is­ter habe?

  5. Anatol Stefanowitsch

    Gebrauch, MA
    @Joachim: Dazu kommt am Woch­enende noch ein klein­er Nach­trag, den ich aber nicht zum Kern­stück dieses Beitrags machen wollte.
    @kreetrapper: Ich glaube, das geht — es ist ja eine nachvol­lziehbare Abkürzung. Habe aber bis jet­zt kein Gesetz gefun­den, das etwas darüber sagt, ob diese Abkürzung speziell geschützt ist.

  6. Logiker

    Kann ich besser.…
    “Zu Altona”.…
    Wie wäre es mit “zum Dieb­ste­ich” oder “Graf zu Stellin­gen”, das hätte doch was.…
    Egal, der Blog ist immer wieder klasse und meine Mut­ter kriegt zum 70. Wiegen­fest ein “Best off” aus dem Bre­mer Sprachblog.
    PS: Sick war unterirdisch

  7. Martin Rath

    Akademis­ches Heroldsamt 😉
    Rege an, ein akademis­ches Herold­samt zu schaf­fen, damit da mal Ord­nung reinkommt in dieses föder­al-inter­na­tionale Durcheinander 😉
    Zur “sozi­ol­o­gis­chen” und juris­tis­chen Seite des Adels: http://www.lto.de/…_punkt_und_andere_petitessen/
    (Ach, hät­ten Juris­ten ein “*”. Das würde doch manch­es erleichtern.)

  8. Frank

    Prinz zu Anhalt
    Hallo,
    sehr inter­es­san­ter Artikel! Wie ist das bei Fred­er­ic von Anhalt, sein­er eige­nen Adop­tion und den Adop­tio­nen sein­er “Prinzen” aussieht. Ist hier “zu Anhalt” der Nach­name und “Prinz” lediglich der Künstlername?
    Gruß
    Frank

  9. MS

    Amts­beze­ich­nung Professor
    Schön­er Text, den soll­ten sich beson­ders manche Ärzte mal zu Herzen nehmen.
    Wie ver­hält sich das eigentlich mit dem Prof., wenn man dieses Amt nicht mehr bekleidet?
    Es gibt ja teil­weise Per­so­n­en, die ger­adezu mit dem Prof. vor ihrem Namen wer­ben, aber schon jahre­lang keine Uni mehr von innen gese­hen haben.

  10. Stefanie Reinberger

    Türöffn­er
    Dok­tor­ti­tel sind auch wun­der­bare Türöffn­er, etwa, um als Jour­nal­istin an der Vorz­im­mer­dame vor­bei zum Prof zu kommen.
    SR: Guten Tag, mein Name ist Ste­fanie Rein­berg­er, ich würde gerne Her­rn Prof. (ja, bei Vorz­im­mer­damen sollte man das immer dazu sagen) zu dieser und jen­er Sach­lage für einen Artikel in dieser und jen­er Zeitschrift befragen.
    VZD: Oh, DAS tut mir aber leid, der Herr Pro­fes­sor ist im Moment im Gespräch und anson­sten ja sooo beschäftigt. Ich glaube nicht, dass das in den näch­sten drei Wochen etwas wird.… *klap­per* *krusch­tel* … nun, vielle­icht kann er Sie näch­ste Woche zurück­rufen. Wie war noch gle­ich der Name?
    SR: DOKTOR Ste­fanie Reinberger…
    VZD: Ach, Frau Dok­tor Rein­berg­er, ich sehe ger­ade, der Herr Pro­fes­sor hat im Moment aufgelegt. Soll ich Sie gle­ich durchstellen?

  11. Mueller

    Danke für den Tipp mit dem Adels-“Titel”.
    Hier mein Kunstwerk:
    ..
    ,
    -
    Es grüßt Her­zog Hein­rich der Dackel.

Kommentare sind geschlossen.