Blogspektrogramm 34/2015

Von Susanne Flach

Wer­den unsere lit­er­arisch hochw­er­ti­gen Intros eigentlich von irgendwem gele­sen? Wer­den unsere lit­er­arisch hochw­er­ti­gen Intros eigentlich von irgendwem gele­sen? Wer­den unsere lit­er­arisch hochw­er­ti­gen Intros eigentlich von irgendwem gele­sen? Wer­den unsere lit­er­arisch hochw­er­ti­gen Intros eigentlich von irgendwem gele­sen? Viel Spaß!

20 Gedanken zu „Blogspektrogramm 34/2015

  1. Nanea

    Wenn ich hier vor Nathalie angekom­men wäre, hätte ich auch so geantwortet…

    Vie­len Dank und schö­nen Rest-Sonntag!

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  2. David

    Danke auch! Der Artikel zum Sex­i­est Man Alive ist sehr unter­halt­sam, wen auch schon etwas älter, oder? (Novem­ber 27, 2014)

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  3. Susanne Flach Beitragsautor

    Die Redak­tion ist gerührt!

    @David: jupp, ist mir gar nicht aufge­fall­en, ich kan­nte das noch nicht.

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  4. David

    Susanne, mir ist auch die Web­seite “The Week” neu — scheint mir aber sehr lesenswert. In diesem Sinne auch noch mal danke für die wöchentlichen Link­tipps, die ich per RSS lese.

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  5. Muriel

    Zum Asylmiss­brauch: Ich finde ja, ger­ade wenn jemand etwas so Wichtiges und Lobenswertes zu sagen ver­sucht wie Karam­ba Dia­by, dem ich eigentlich aus vollem Herzen zus­timme, ist es umso schmerzhafter, wenn jemand dabei so übers Ziel hin­aus schießt und dann let­zten Endes Quatsch schreibt, dem ich nicht zus­tim­men kann.
    Denn natür­lich ist der Begriff des Asylmiss­brauchs ein ekliger Kampf­be­griff, und natür­lich soll­ten wir dem wider­sprechen und erk­lären, warum er schlimm ist.
    Aber die Behaup­tung, Asylmiss­brauch sei nicht mal möglich oder auch nur denkbar, ist so albern falsch, dass ich mir nicht ganz erk­lären kann, wie so viele Leute, wie mut­maßlich für eine solche Platzierung eines solchen Artikels nötig sind, es für eine gute Idee hal­ten kon­nten, das so zu veröffentlichen.
    Oder ver­ste­he ich den Beitrag nur nicht?

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  6. foo@bar.baz

    Ich kann Muriel nur zus­tim­men. Warum soll es unmöglich sein, durch falsche Angaben zu erre­ichen, daß ein Asy­lantrag zu Unrecht durchgeht?

    Einkom­men­steuer­be­trug ist ja auch nicht undenkbar, nur weil man eine Steuer­erk­lärung abgibt und diese geprüft wird.

    Es gibt gute Gründe, das Wort Asylmißbrauch nicht zu ver­wen­den und Leuten, die es ver­wen­den, deshalb Vor­würfe zu machen. Aber daß es etwas beschreibt, was nicht existieren kann, gehört nicht dazu.

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  7. Ohno

    Sex­i­est Man Alive” works well, but “Sex­i­est Alive Man” does not. On the oth­er hand, “Sex­i­est Man Dead” does not work, but “Sex­i­est Dead Man” does. Where is the prob­lem? I don’t get the point, sorry 🙁

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    1. Susanne Flach Beitragsautor

      @Ohno: das liegt (ver­mut­lich, zumin­d­est so das Argu­ment) in der Syn­tax der soge­nan­nten a‑Adjektive (alive, afloat, afraid), die nicht attribu­tiv ver­wen­det wer­den kön­nen (*an afloat boat, *an asleep child). Deshalb ist *sex­i­est alive man (attribu­tiv­er Gebrauch von alive) ungram­ma­tisch. Dass *sex­i­est man dead nicht funk­tion­iert, leit­et sich daraus ver­mut­lich nicht direkt ab (weil the man is dead — prädika­tiv­er Gebrauch — ja funk­tion­iert), son­dern ist eher indi­rekt darin zu suchen, dass sex­i­est man XADJ hier ein Mit­glied der Kat­e­gorie „a‑Adjektive“ erwartet — dazu gehört dead aber nicht. Dass diese Kon­struk­tion ver­mut­lich a‑Adjektive „ver­langt“, weshalb hier also afloat, afraid, asleep zu funk­tion­ieren scheinen, liegt an der sehr starken idioma­tis­chen Wen­dung sex­i­est man alive, qua­si dem Pro­to­typ dieser Konstruktion.

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  8. Susanne Flach Beitragsautor

    @Muriel, foo: See­hofer bezieht sich ganz klar auf die Leute, die einen Antrag stellen, also die, wie er sagt, 40% der Antrag­steller „ohne Bleibeper­spek­tive“. Diese haben natür­lich und jed­erzeit das grundge­set­zlich garantierte Recht einen Antrag zu stellen, auf dessen Prü­fung sie ein Anrecht haben. Darauf bezieht sich die Kri­tik am Begriff Asylmiss­brauch, den es so qua Def­i­n­i­tion nicht geben kann. Im näch­sten Schritt haben wir ein rechtsstaatlich­es Ver­fahren, dass den Antrag bewil­ligt oder eben nicht. Sind die Anträge nach dem deutschen Asylge­setz nicht berechtigt, wer­den sie abgewiesen.

    Es ist eine andere Diskus­sion, ob Men­schen falsche Angaben machen oder gefälschte Pässe vor­legen. Dabei kann es sich um Betrug(sversuche) han­deln (die aber genau­so aufge­spürt und geah­n­det wer­den, wie falsche Angaben auf der Steuer­erk­lärung oder dem Bafög-Antrag), muss es aber nicht. Wer einen gefälscht­en Pass vor­legt, muss ja nicht automa­tisch keinen Asyl­grund haben.

    Let­zteres ist aber meist nicht Teil der Diskus­sion — zum Glück, denn auch eine der­ar­tige Ver­wen­dung des Begriffs würde aus ein­er (ver­mut­lich) sehr kleinen Min­der­heit die (ver­mut­lich) über­wälti­gende Mehrheit krim­i­nal­isieren. Das aber wiederum ist eben Dia­bys generelles Argu­ment, näm­lich, dass so Flüchtlinge grund­sät­zlich krim­i­nal­isiert wer­den, wenn von „massen­haftem Asylmiss­brauch“ gesprochen wird. Und wir sehen, dass da aus der recht­en Ecke momen­tan sehr, sehr wenig (gedankliche) Dif­feren­zierung kommt.

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    1. Muriel

      @Susanne Flach: Aber wieso bitte kann es denn einen Asylmiss­brauch qua def­i­n­i­tion nicht geben?
      Wenn ich einen solchen Antrag stelle in dem Wis­sen, dass ich kein Asyl brauche, habe ich mein Recht miss­braucht. Oder nicht?

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      1. Susanne Flach Beitragsautor

        @Muriel: noch mal — ob ich berechtigt bin, welch­es zu bekom­men, hat nichts damit zu tun, dass ich das Recht habe, welch­es zu beantra­gen. (Und, mit Ver­laub, ob jemand „weiß“, kein Asyl zu „brauchen“ ist jet­zt eine ziem­lich abwegige Argu­men­ta­tion bzw. geht daran vor­bei. Ich wusste auch, dass ich keine 30€ Bafög „brauche“, die mir einige Semes­ter lang (nur) zus­tanden; ich ging davon aus, dass ich mehr „brauche“ — und ob mir über­haupt welch­es zus­tand, war unab­hängig davon, ob ich das Recht hat­te, einen Antrag zu stellen.)

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        1. Muriel

          @Susanne Flach: Irgend­wie reden wir aneinan­der vor­bei. Ich bestre­ite nicht, dass jed­er Men­sch das Recht hat, Asyl (und auch alles andere) zu beantra­gen. Wir sind uns da völ­lig einig. Es hat aber nichts mit dem zu tun, was ich an der Argu­men­ta­tion des ver­link­ten Artikels kritisiere.
          Falls du noch magst, mal anders: Du sagst, dass per def­i­n­i­tionem kein Asylmiss­brauch möglich ist. Was ist denn deine Def­i­n­i­tion vom Miss­brauch eines Rechts?
          Oder kann man nach dein­er Vorstel­lung generell nur Rechte miss­brauchen, die man gar nicht hat?

  9. foo@bar.baz

    Man kann ein Recht, das man hat, missbrauchen.

    Wenn ich den Instanzen­zug aus­geschöpft habe, kann ich Ver­fas­sungs­beschw­erde ein­le­gen. Das ist mein Recht. Offen­bar kann ich das miss­brauchen, es kann näm­lich eine Miss­brauchs­ge­bühr fest­ge­set­zt werden.

    Herr Papi­er meint, daß sich die Mei­n­ungs­frei­heit miss­brauchen läßt: http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article109809586/Missbrauch-der-Meinungsfreiheit.html

    Wenn ich (gesund) mor­gen eine Erwerb­sun­fähigkeit­srente beantrage, ist das dann ok? Damit verur­sache ich der Renten­ver­sicherung Arbeit und damit Kosten, obwohl son­nen­klar ist, daß der Antrag abgelehnt wird.

    Ich bin der Mei­n­ung, daß es falsch ist, wenn jemand einen Asy­lantrag stellt, obwohl sie nicht poli­tisch ver­fol­gt ist. Allerd­ings sind daran wir schuld, wenn wir ihr keine sin­nvollen anderen Möglichkeit­en lassen (weil unser Aus­län­der­recht großflächig kaputt ist und gegen Artikel 1 GG verstößt).

    Herr See­hofer ist ein pop­ulis­tis­ch­er, recht­slastiger A..mtsträger. Und sein massen­hafter Asylmiss­brauch ist je nach Stand­punkt erfun­den oder von uns verur­sacht, aber kein sin­nvolles Argu­ment in der poli­tis­chen Debat­te unter Demokraten.

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  10. Mycroft

    Ja, ich lese mir die Intros durch.

    Asylmiss­brauch” ist nach meinem Ver­ständ­nis, wenn jemand zu Unrecht Asyl _gewährt_ bekommt. (Was sollte son­st die Def­i­n­i­tion sein?) Wenn jemand ger­ade erst Asyl _beantragt_ und auf ihren oder seinen Bescheid wartet, kann das logis­cher­weise wed­er “Asylmiss­brauch” noch “Asyl­ge­brauch” sein, höch­stens “Asy­lantragsmiss­brauch”.

    Aber lei­der ist es nicht per def­i­n­i­tionem möglich, zu Unrecht Asyl gewährt zu bekom­men, so wie man prinzip­iell auch zu Unrecht Bafög bekom­men kann, also Bafög-Miss­brauch betreibt, wenn die bewil­li­gende Instanz einen Fehler macht. Nie­mand käme auf die Idee, dass Bafög-Miss­brauch per def­i­n­i­tionem unmöglich wäre, oder machen deutsche etwa keine Fehler?

    Dass See­hofer das Wort zu Unrecht auf Men­schen anwen­det, die noch gar kein Asyl haben, ist das eine Prob­lem, dass es eher unwahrschein­lich ist, dass einem ungerecht­fer­tigten Asy­lantrag stattgegeben wird, das andere. Aber dann sollte man die auch so benennen.

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  11. Daniel

    Auch ich halte den Begriff Asylmiss­brauch für abso­lut kor­rekt, es szellt sich nur die Frage, in welchem Kon­text er zutrifft.

    Der Begriff Kindesmiss­brauch ist hinge­gen nicht kor­rekt, denn er set­zt voraus, dass es einen gerecht­fer­tigten Gebrauch von Kindern gibt. Gibt es aber nicht.

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  12. Mycroft

    Oder kürz­er:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmissbrauch

    Es ist u.a. rechtsmiss­bräuch­lich, ein Recht einzu­fordern, das man zwar hat, aber einem keinen denkbaren Vorteil bringt.

    Bei Leuten, die in ihrer Heimat son­st erschossen wür­den, kann man sich den Vorteil denken, aber ein Miss­brauch ist nicht per def­i­n­i­tionem unmöglich.

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  13. Pingback: Umleitung: Medienmisere, RWE-Misere, Bildungsmisere, Klimamisere, Sparmisere und mehr … | zoom

  14. Statistiker

    Herr foo@bar.baz,

    natür­lich haben Sie das Recht, als Gesun­der eine Erwerb­sun­fähigkeit­srente zu beantra­gen. Dieser Antrag wird wohl abgelehnt wer­den, da es sel­bige nicht mehr gibt.

    Sie haben genau­so das Recht, an Kreb­svor­so­ge­un­ter­suchun­gen teilzunehmen, auch wenn Sie keinen Krebs haben. Schaf­fen Sie sich also gefäl­ligst einen Krebs an, bevor Sie sich darauf unter­suchen lassen. Kostet ja Zeit und Geld.

    Merken Sie jet­zt die Per­fi­die Ihrer Argu­men­ta­tion bzw. Ihren logis­chen Fehlschluss?

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