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Sprachbrocken 13/2013

Von Anatol Stefanowitsch

Bun­desverkehrsmin­is­ter Peter Ram­sauer gerierte sich stets als Beschützer der deutschen Sprache vor dem verderblichen Ein­fluss des Englis­chen und ern­tete dafür aus sprach­nörgeli­gen Kreisen viel Lob. In Erin­nerung bleiben wird der denen jet­zt aber wohl (ver­mut­lich gän­zlich unver­di­en­ter Weise) als ihr Zer­stör­er, als jemand, der sich vom Tugend­furor der poli­tisch Kor­rek­ten dazu treiben lassen hat, die Straßen­verkehrsor­d­nung nicht nur um einige saftige (aber abso­lut angemessene) Erhöhun­gen von Bußgeldern, son­dern auch ein Bemühen um geschlechterg­erechte Sprache ergänzt zu haben. Zu Fuß gehende statt Fußgänger und Fahrzeugführende statt Fahrzeugführer heißt es dort nun. Das dürfte vie­len nur ein Schul­terzuck­en wert sein, eini­gen von uns vielle­icht ein anerken­nen­des Nick­en angesichts der sprach­lich gut gemacht­en Über­ar­beitung. Aber für den Verkehrsrecht­sex­perten des AUTO CLUB EUROPA, einen Volk­er Lempp, ist es ein Quell „unfrei­williger Komik“, der nur einem „Stu­di­en­ab­brech­er im Fach Ger­man­is­tik“ zu ver­danken sein kann. Was genau er an der gerecht­en Sprache so komisch find­et, und warum er sein feines Sprachge­fühl nicht lieber dem Dep­pen­leerze­ichen im Namen des Vere­ins wid­met, für den er arbeit­et, ver­schweigt er uns dabei. Nur, dass die Polizeibeamten in der StVO immer noch ganz maskulin Polizeibeamte heißen, lässt ihn — inner­lich männlich gluck­send — nach Alice Schwarz­er schreien. Und wem bei Geschlechterg­erechtigkeit nur Alice Schwarz­er ein­fällt, der ist als Verkehrsrecht­sex­perte bei einem Verkehrsvere­in ja auch ganz gut aufge­hoben. Weit­er­lesen

Es ist nicht alles Gold, was Bär

Von Anatol Stefanowitsch

Das Marken­recht macht mich als Sprach­wis­senschaftler schon an ganz nor­malen Tagen trau­rig. Ich bin kein Recht­san­walt (deshalb ja auch „mich als Sprach­wis­senschaftler“), aber so weit ich das beurteilen kann, ermöglicht es Han­del­treiben­den, so gut wie jedes sprach­liche Ele­ment als Beze­ich­nung ihres Pro­duk­ts zu reservieren, solange sie die ersten sind, die es für sich beanspruchen.

So wer­den nicht nur Wörter, Wortkom­bi­na­tio­nen und Satzteile oder ganze Sätze dem all­ge­meinen Sprachge­brauch ent­zo­gen, son­dern auch pro­duk­tive Wort­bil­dung­sprozesse – Volk­swa­gen und Springer haben sich vor eini­gen Jahren darum gestrit­ten, wem Wörter gehören, die mit Volks- begin­nen (auch solche, die noch gar nicht existieren) – oder einzelne Buch­staben (BMW hat ger­ade vom Patent­gericht bescheinigt bekom­men, dass der Buch­stabe M als Beze­ich­nung für ein Auto schutzfähig ist).

Eine Entschei­dung des Landgerichts Köln geht nun einen Schritt weit­er und ver­bi­etet sog­ar Dinge, die uns an Wörter erin­nern kön­nten, die dem all­ge­meinen Sprachge­brauch ent­zo­gen sind. Weit­er­lesen