Der Verein Deutsche Sprache (VDS) hat — mal wieder — gefordert, die deutsche Sprache im Grundgesetz zu verankern. Die Forderung stößt schon seit 2007 bei Politik und Gesellschaft auf wenig Gegenliebe. Der weiteste Vorstoß endete 2011 mit einem ernüchternden Erlebnis vor dem Petitionsausschuss des Bundestages.
Nun sind in Dortmund die Wunden offenbar zumindest soweit verheilt, dass man sich mit seinen Lebenszielvereinbarungen erneut an die Öffentlichkeit wagt. Übernommen hat die Meldung über den „Giessener Aufruf“ immerhin der GIESSENER ANZEIGER. ((Und quasi als erweiterte Tickermeldung die BERLINER MORGENPOST und DIE WELT.))
Die Medien sind des Mantras also offenbar etwas überdrüssig geworden, trotz des vermittelnden Eindrucks einer neuen Idee (bisher gescheiterte Versuche erwähnt man nicht). Und dabei schlägt der VDS dieses Mal sogar gleich einen eigenen „Paragraphen“ §22(a) vor (2011: 22(3)).
Weshalb ich das aufgreife liegt an diesem Argument, das sich eines expliziten Vergleichs des „Kulturguts“ Sprache mit anderen geschützten Bereichen bedient:
Mehr als in den meisten anderen Ländern Europas und der Welt sei es in Deutschland die Landessprache, die das Gemeinwesen zusammenhält, erläuterte der Vereinsvorsitzende Professor Dr. Walter Krämer. Aber anders als die Presse, die Freiheit von Forschung und Lehre, die Tiere oder die Wohnung genieße dieses Kulturgut bislang nicht die Anerkennung durch das Grundgesetz. [VDS, 1. Juni 2014]
Es ist nach wie vor völlig offen, was ein „Schutz der Sprache“ eigentlich beinhalten und/oder abdecken soll und wie er umgesetzt, kontrolliert und sanktioniert werden würde — außer dass es in letzter Konsequenz in einer bestenfalls kleinlichen, aber vermutlich vor allem restriktiven und diskriminierenden Sprachpolitik enden würde (das zeigt diese Pressemitteilung übrigens erschreckend offen). Warum eine Aufnahme keine harmlose Idee ist, haben unter anderem Anatol (hier) und ich (hier) zusammengetragen.
Der Vergleich mit dem grundgesetzlich verankerten Schutz von Pressefreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung und Freiheit der Wissenschaft ist aber eine mutwillige Verdrehung von Sachverhalten. Weder Pressefreiheit, noch Freiheit der Wissenschaft, noch Unverletzlichkeit der Wohnung sind Selbstverständlichkeiten des menschlichen Zusammenlebens — die Tatsache, dass das öffentliche Leben in Deutschland auf Deutsch abläuft, hingegen aber schon. Daran ändern auch Sale-Schilder in der Fußgängerzone nichts.
(Wie absurd der Vergleich ist, sehen Sie, wenn Sie die Situation von der anderen Seite gedankenspielen: würden faschistoide Gruppierungen morgen das Grundgesetz oder grundgesetzlich garantierte Freiheiten abschaffen, würden sie es sehr wahrscheinlich in deutscher Sprache tun; täten sie es in einer anderen, hülfe uns Art. 22(a) auch nicht viel.)
Wenn aber die Absicht des VDS, Deutsch vom Grundgesetz schützen zu lassen, bedeutet, dass Ihnen eine unabhängige und überwachungsfreie Ausübung des Deutschsprechens garantiert wird — wie etwa der Vergleich mit Pressefreiheit und Freiheit von Forschung und Lehre suggeriert — dann habe ich für den VDS heute besonders gute Nachrichten: schauen Sie doch wirklich mal ins Grundgesetz. Sie müssen auch nicht besonders weit lesen. Schon in GG Art. 3(3) steht:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wenn Sie halt auch einen Gartenzwerg als notwendiges Definitionskriterium (deutscher) Kultur hinzugezogen wissen wollen, wird Sie das nicht überzeugen. Aber dann kümmern Sie sich gerne mal um eine Definition von Kultur und deutschen Kulturgütern, die wir alle unterschreiben können und die so allgemeingültig, offen, präzise und inklusive ist wie GG Art. 3(3). Meine Hoffnung wäre, dass Sie damit auf absehbare Zeit ganz gut zu tun haben.
Sprachlog zum Thema (2006–2011)
[An dieser Stelle sollte eine kleine Auswahl der besten Sprachlogbeiträge zum Thema stehen. Ich gebe zu, ich bin gescheitert (es sind zu viele). Aber wenn Sie hier klicken, können Sie sich einfach Ihre Favoriten selbst zusammenstellen.]
Wie ernst kann irgendjemand — ausser Lucke — einen Verein nehmen, der auf GG-Änderung dringt, aber nicht weiss, dass im GG keine Paragrafen stehen?
ach richtig, ich nehme Krämer und seine cronies eh nicht ernst.
Möglicherweise dachte der VDS, nachdem Europa bei der Wahl gerade dermaßen nach rechts gerückt ist, sie könnten die Stimmung ausnutzen. Wenn das aber so ist, dann sagt das sehr viel über sie aus…
Und wieder ein Anlauf. Dabei ist die Wand immer noch härter als die Nase.
Vielen Dank für den “Gartenzwerg”, made my day. Ups.
Mich interessiert immer wieder mal Krämer Kulturbegriff. Hier riecht es für mich verdächtg nach Kellers “Gefängnis der Dichotomie[n]” …
@Dierk: Guter Punkt. Ich habs mal in Afü gesetzt.
[Genau genommen hab ich einen ähnlichen Fehler gemacht. Ich hab’s korrigiert.]
@Martin: Das würde ich ihnen nicht unterstellen. Man hat jetzt halt das Gras über der Sache glattgepflegt. Der neue Anlauf wäre vermutlich so oder so gekommen.
Man kann sich denken, dass der VDS eine “falsche” Benutzung der deutschen Sprache dadurch mit Strafen belegen will.
Dann können Konstruktionen wie das Indirekt-Passiv, das ich in meinem http://umgangssprachblog.blogspot.de/ beschreibe, nicht mehr benutzt werden.
Dabei wollen diese Sprachschützer außer Acht lassen, dass Grammatik sogar häufiger so benutzt wird, wie sie nicht in Schulbüchern steht.
Das Argument mit den “Selbstverständlichkeiten des menschlichen Zusammenlebens” verstehe ich nicht. Ich halte es nicht für eine Selbstverständlichkeit des menschlichen Zusammenlebens, dass man [in Deutschland] deutsch spricht. Selbstverständlich finde ich eher, dass man mit Menschen in einer Sprache spricht, die sie verstehen. Wenn z.B. Gerichte mit Menschen sprechen, die kein Deutsch verstehen, setzen sie daher Dolmetscher ein. Und wenn ich mit jemandem spreche, der kein Deutsch versteht, versuche ich eine Sprache zu finden, die beide beherrschen. Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit des menschlichen Zusammenlebens.
Den Satz finde ich trotzdem richtig: “Der Vergleich mit dem grundgesetzlich verankerten Schutz von Pressefreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung und Freiheit der Wissenschaft ist aber eine mutwillige Verdrehung von Sachverhalten.”
Denn es handelt sich bei den genannten “Schutzgütern” um Grundrechte, und bei einem “Kulturgut” nicht. Die Grundrechte von Menschen anerkennen und ein “Kulturgut” anerkennen, das sind aber völlig verschiedene Dinge. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass ein Kulturgut wie Grimms Märchen, Beethovens Sinfonien oder die Verwendung von Emoticons [um mal ein nicht ganz so altes zu nennen] im Grundgesetz “anerkannt” würden.
Durch den Grundrechtscharakter der Vergleichsinhalte besitzen sie natürlich auch den Charakter von individuellen Freiheitsrechten, ganz im Gegensatz zu einer Vorschrift, die irgendeine Sprache irgendwie schützen soll. Das wäre ja kein Freiheitsrecht, sondern im Gegenteil eine freiheitsbeschneidende Vorschrift. Außer den Grundrechten (Art. 1–19 GG) nennt der VDS auch noch “die Tiere”, was recht interessant ist, da diese keine Grundrechtsträger sind, sondern eher so geschützt werden wie Gartenzwerge (letztere allerdings nicht im Grundgesetz). Art. 20a beginnt so: “Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung”. Demnächst könnte der VDS ja versuchen, Gartenzwerge und deutsche Sprache wie die Tiere schützen zu lassen. 😉
Was bei der Kritik dieses eh irrsinnigen Vordräschens von rechten Sprachpopulisten fehlt, ist die Erwähnung der Mehrsprachigkeit in Deutschland. Es gibt so einige Regional- und Minderheitensprachen, Niederdeutsch mit ca. 5 Millionen Sprechern sicher auch keine Minisprache, die ebenso zu Deutschlands Sprachlandschaft dazu gehören. Deutsch ins Grundgesetz würde eben diese Sprachen diskriminieren, was gegen die EU-Charta der Regional- und Minderheitensprachen spräche.
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