Deutsch ins Grundgesetz reloaded reloaded

Von Susanne Flach

Der Vere­in Deutsche Sprache (VDS) hat — mal wieder — gefordert, die deutsche Sprache im Grundge­setz zu ver­ankern. Die Forderung stößt schon seit 2007 bei Poli­tik und Gesellschaft auf wenig Gegen­liebe. Der weiteste Vorstoß endete 2011 mit einem ernüchtern­den Erleb­nis vor dem Peti­tion­sauss­chuss des Bun­destages.

Nun sind in Dort­mund die Wun­den offen­bar zumin­d­est soweit ver­heilt, dass man sich mit seinen Leben­szielvere­in­barun­gen erneut an die Öffentlichkeit wagt. Über­nom­men hat die Mel­dung über den „Giessen­er Aufruf“ immer­hin der GIESSENER ANZEIGER. ((Und qua­si als erweit­erte Tick­er­mel­dung die BERLINER MORGENPOST und DIE WELT.))

Die Medi­en sind des Mantras also offen­bar etwas über­drüs­sig gewor­den, trotz des ver­mit­tel­nden Ein­drucks ein­er neuen Idee (bish­er gescheit­erte Ver­suche erwäh­nt man nicht). Und dabei schlägt der VDS dieses Mal sog­ar gle­ich einen eige­nen „Para­graphen“ §22(a) vor (2011: 22(3)).

Weshalb ich das auf­greife liegt an diesem Argu­ment, das sich eines expliziten Ver­gle­ichs des „Kul­turguts“ Sprache mit anderen geschützten Bere­ichen bedient:

Mehr als in den meis­ten anderen Län­dern Europas und der Welt sei es in Deutsch­land die Lan­dessprache, die das Gemein­we­sen zusam­men­hält, erläuterte der Vere­insvor­sitzende Pro­fes­sor Dr. Wal­ter Krämer. Aber anders als die Presse, die Frei­heit von Forschung und Lehre, die Tiere oder die Woh­nung genieße dieses Kul­turgut bis­lang nicht die Anerken­nung durch das Grundge­setz. [VDS, 1. Juni 2014]

Es ist nach wie vor völ­lig offen, was ein „Schutz der Sprache“ eigentlich bein­hal­ten und/oder abdeck­en soll und wie er umge­set­zt, kon­trol­liert und sank­tion­iert wer­den würde — außer dass es in let­zter Kon­se­quenz in ein­er besten­falls klein­lichen, aber ver­mut­lich vor allem restrik­tiv­en und diskri­m­inieren­den Sprach­poli­tik enden würde (das zeigt diese Pressemit­teilung übri­gens erschreck­end offen). Warum eine Auf­nahme keine harm­lose Idee ist, haben unter anderem Ana­tol (hier) und ich (hier) zusam­menge­tra­gen.

Der Ver­gle­ich mit dem grundge­set­zlich ver­ankerten Schutz von Presse­frei­heit, Unver­let­zlichkeit der Woh­nung und Frei­heit der Wis­senschaft ist aber eine mutwillige Ver­drehung von Sachver­hal­ten. Wed­er Presse­frei­heit, noch Frei­heit der Wis­senschaft, noch Unver­let­zlichkeit der Woh­nung sind Selb­stver­ständlichkeit­en des men­schlichen Zusam­men­lebens — die Tat­sache, dass das öffentliche Leben in Deutsch­land auf Deutsch abläuft, hinge­gen aber schon. Daran ändern auch Sale-Schilder in der Fußgänger­zone nichts.

(Wie absurd der Ver­gle­ich ist, sehen Sie, wenn Sie die Sit­u­a­tion von der anderen Seite gedanken­spie­len: wür­den faschis­toide Grup­pierun­gen mor­gen das Grundge­setz oder grundge­set­zlich garantierte Frei­heit­en abschaf­fen, wür­den sie es sehr wahrschein­lich in deutsch­er Sprache tun; täten sie es in ein­er anderen, hülfe uns Art. 22(a) auch nicht viel.)

Wenn aber die Absicht des VDS, Deutsch vom Grundge­setz schützen zu lassen, bedeutet, dass Ihnen eine unab­hängige und überwachungs­freie Ausübung des Deutschsprechens garantiert wird — wie etwa der Ver­gle­ich mit Presse­frei­heit und Frei­heit von Forschung und Lehre sug­geriert — dann habe ich für den VDS heute beson­ders gute Nachricht­en: schauen Sie doch wirk­lich mal ins Grundge­setz. Sie müssen auch nicht beson­ders weit lesen. Schon in GG Art. 3(3) steht:

(3) Nie­mand darf wegen seines Geschlecht­es, sein­er Abstam­mung, sein­er Rasse, sein­er Sprache, sein­er Heimat und Herkun­ft, seines Glaubens, sein­er religiösen oder poli­tis­chen Anschau­un­gen benachteiligt oder bevorzugt wer­den. Nie­mand darf wegen sein­er Behin­derung benachteiligt werden.

Wenn Sie halt auch einen Garten­zw­erg als notwendi­ges Def­i­n­i­tion­skri­teri­um (deutsch­er) Kul­tur hinzuge­zo­gen wis­sen wollen, wird Sie das nicht überzeu­gen. Aber dann küm­mern Sie sich gerne mal um eine Def­i­n­i­tion von Kul­tur und deutschen Kul­turgütern, die wir alle unter­schreiben kön­nen und die so all­ge­me­ingültig, offen, präzise und inklu­sive ist wie GG Art. 3(3). Meine Hoff­nung wäre, dass Sie damit auf abse­hbare Zeit ganz gut zu tun haben.

Sprachlog zum Thema (2006–2011)

[An dieser Stelle sollte eine kleine Auswahl der besten Sprachlog­beiträge zum The­ma ste­hen. Ich gebe zu, ich bin gescheit­ert (es sind zu viele). Aber wenn Sie hier klick­en, kön­nen Sie sich ein­fach Ihre Favoriten selb­st zusammenstellen.]

10 Gedanken zu „Deutsch ins Grundgesetz reloaded reloaded

  1. Dierk

    Wie ernst kann irgend­je­mand — auss­er Lucke — einen Vere­in nehmen, der auf GG-Änderung dringt, aber nicht weiss, dass im GG keine Para­grafen stehen?

    ach richtig, ich nehme Krämer und seine cronies eh nicht ernst.

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  2. Martin

    Möglicher­weise dachte der VDS, nach­dem Europa bei der Wahl ger­ade der­maßen nach rechts gerückt ist, sie kön­nten die Stim­mung aus­nutzen. Wenn das aber so ist, dann sagt das sehr viel über sie aus…

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  3. Frank Schilden

    Vie­len Dank für den “Garten­zw­erg”, made my day. Ups.

    Mich inter­essiert immer wieder mal Krämer Kul­turbe­griff. Hier riecht es für mich verdächtg nach Kellers “Gefäng­nis der Dichotomie[n]” …

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  4. Susanne Flach Beitragsautor

    @Dierk: Guter Punkt. Ich habs mal in Afü gesetzt.

    [Genau genom­men hab ich einen ähn­lichen Fehler gemacht. Ich hab’s korrigiert.]

    @Martin: Das würde ich ihnen nicht unter­stellen. Man hat jet­zt halt das Gras über der Sache glattgepflegt. Der neue Anlauf wäre ver­mut­lich so oder so gekommen.

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  5. Wentus

    Man kann sich denken, dass der VDS eine “falsche” Benutzung der deutschen Sprache dadurch mit Strafen bele­gen will.

    Dann kön­nen Kon­struk­tio­nen wie das Indi­rekt-Pas­siv, das ich in meinem http://umgangssprachblog.blogspot.de/ beschreibe, nicht mehr benutzt werden.

    Dabei wollen diese Sprach­schützer außer Acht lassen, dass Gram­matik sog­ar häu­figer so benutzt wird, wie sie nicht in Schul­büch­ern steht.

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  6. Erbloggtes

    Das Argu­ment mit den “Selb­stver­ständlichkeit­en des men­schlichen Zusam­men­lebens” ver­ste­he ich nicht. Ich halte es nicht für eine Selb­stver­ständlichkeit des men­schlichen Zusam­men­lebens, dass man [in Deutsch­land] deutsch spricht. Selb­stver­ständlich finde ich eher, dass man mit Men­schen in ein­er Sprache spricht, die sie ver­ste­hen. Wenn z.B. Gerichte mit Men­schen sprechen, die kein Deutsch ver­ste­hen, set­zen sie daher Dol­metsch­er ein. Und wenn ich mit jeman­dem spreche, der kein Deutsch ver­ste­ht, ver­suche ich eine Sprache zu find­en, die bei­de beherrschen. Das ist für mich eine Selb­stver­ständlichkeit des men­schlichen Zusammenlebens.

    Den Satz finde ich trotz­dem richtig: “Der Ver­gle­ich mit dem grundge­set­zlich ver­ankerten Schutz von Presse­frei­heit, Unver­let­zlichkeit der Woh­nung und Frei­heit der Wis­senschaft ist aber eine mutwillige Ver­drehung von Sachverhalten.”
    Denn es han­delt sich bei den genan­nten “Schutzgütern” um Grun­drechte, und bei einem “Kul­turgut” nicht. Die Grun­drechte von Men­schen anerken­nen und ein “Kul­turgut” anerken­nen, das sind aber völ­lig ver­schiedene Dinge. Ich kann mich auch nicht erin­nern, dass ein Kul­turgut wie Grimms Märchen, Beethovens Sin­fonien oder die Ver­wen­dung von Emoti­cons [um mal ein nicht ganz so altes zu nen­nen] im Grundge­setz “anerkan­nt” würden.

    Durch den Grun­drechtscharak­ter der Ver­gle­ichsin­halte besitzen sie natür­lich auch den Charak­ter von indi­vidu­ellen Frei­heit­srecht­en, ganz im Gegen­satz zu ein­er Vorschrift, die irgen­deine Sprache irgend­wie schützen soll. Das wäre ja kein Frei­heit­srecht, son­dern im Gegen­teil eine frei­heits­beschnei­dende Vorschrift. Außer den Grun­drecht­en (Art. 1–19 GG) nen­nt der VDS auch noch “die Tiere”, was recht inter­es­sant ist, da diese keine Grun­drecht­sträger sind, son­dern eher so geschützt wer­den wie Garten­zw­erge (let­ztere allerd­ings nicht im Grundge­setz). Art. 20a begin­nt so: “Der Staat schützt auch in Ver­ant­wor­tung für die kün­fti­gen Gen­er­a­tio­nen die natür­lichen Lebens­grund­la­gen und die Tiere im Rah­men der ver­fas­sungsmäßi­gen Ord­nung”. Dem­nächst kön­nte der VDS ja ver­suchen, Garten­zw­erge und deutsche Sprache wie die Tiere schützen zu lassen. 😉

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  7. Kevin Behrens

    Was bei der Kri­tik dieses eh irrsin­ni­gen Vor­dräschens von recht­en Sprach­pop­ulis­ten fehlt, ist die Erwäh­nung der Mehrsprachigkeit in Deutsch­land. Es gibt so einige Region­al- und Min­der­heit­en­sprachen, Niederdeutsch mit ca. 5 Mil­lio­nen Sprech­ern sich­er auch keine Min­is­prache, die eben­so zu Deutsch­lands Sprach­land­schaft dazu gehören. Deutsch ins Grundge­setz würde eben diese Sprachen diskri­m­inieren, was gegen die EU-Char­ta der Region­al- und Min­der­heit­en­sprachen spräche.

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  8. Pingback: tweets | 2014-06-10 | viola's blog

  9. Pingback: Der Verein Deutsche Sprache und die bösen Anglizismen – Cleaulems Blog

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